Achtung: Vertragsentwurf Pflegehilfsmittel gefährdet Marktsegment

von Peter Hartmann

Dringende Warnung: Vertragsentwurf des GKV-Spitzenverbandes zu Pflegehilfsmitteln gefährdet das Marktsegment

Aktuell wird über den Entwurf des GKV-Spitzenverbandes „Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Pflegehilfsmitteln nach § 78 Abs. 1 SGB XI“ verhandelt.

Nach einem intensiven Studium der Regelungen in § 7  – unzulässiges Verhalten - und einer Diskussion dieser Regelung mit diversen Leistungserbringern möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die vom GKV-Spitzenverband vorgeschlagenen Regelungen das Marktsegment der Pflegehilfsmittel, wie es heute besteht, faktisch eliminieren würden. In der Gesamtschau führen die vom GKV Spitzenverband vorgesehenen Regelungen in § 7 unserer Überzeugung nach dazu, dass Versicherten der Bezug von Pflegehilfsmitteln und Leistungserbringern die Tätigkeit in diesem Bereich unmöglich gemacht wird.

Insgesamt sind wir der Überzeugung, dass kein Vertragspartner die Regelungen in § 7 des Vertragsentwurfes akzeptieren darf, soll nicht das gesamte Marktsegment der Pflegehilfsmittel gefährdet und Vertragsverletzungen durch unzählige Leistungserbringer provoziert werden.

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