Heilmittelwerberecht

Die Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte ist in vielen Ländern gesetzlich stark reglementiert und Gegenstand umfangreicher wettbewerbsrechtlicher Gerichtsverfahren.

 

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Heilmittelwerberecht (HWG) und in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen (UWG). Wir prüfen für Sie Produktinformationen und Werbematerialien im Hinblick auf potenzielle heilmittelwerbe- und wettbewerbsrechtliche Beanstandungen. Gleich ob es sich um Print- oder Digitalwerbung handelt. Wir unterstützten Sie auch bei internen Freigabeprozessen und gestalten Werbematerialien gemeinsam mit Ihnen, denn gerade im Heilmittelwerberecht entscheiden oft wenige Details über Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Werbung.

Unsere vertiefte Marktkenntnis und intensive Einbindung in unternehmerische Entscheidungsprozesse ermöglicht es uns, Sie schon bei etwaigen Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbänden umfassend zu beraten und zu begleiten. Natürlich treten wir auch außergerichtlich und gerichtlich im Rahmen von Wettbewerbsstreitigkeiten für Sie auf.