Strafverteidigung im Medizinstrafrecht – Wirtschaftsstrafrecht im Gesundheitsmarkt

Sie werden einer Straftat beschuldigt! Ermittlungsverfahren, Untersuchungshaft, Vermögensarrest, Hauptverhandlung, Verurteilung, Geld- oder Freiheitsstrafe. Das Strafverfahren ist für den Betroffenen eine Extremsituation, emotional, wirtschaftlich und manchmal existenziell. Der Einzelne steht der Strafjustiz und den Ermittlungsbehörden gegenüber: Staatsanwaltschaft, Polizei, Steuerfahndung, Zoll.

Das Strafverfahren stellt den härtesten Eingriff des Staates dar. Es greift in Grundrechte ein. Von alleine erledigt sich ein Strafverfahren kaum.

Wann brauchen Sie einen Strafverteidiger?

Immer! Und möglichst früh!

Als Strafverteidiger vertreten wir Sie und stehen einseitig für Ihre Interessen ein. Strafverteidigung ist im Rechtsstaat das notwendige Gegengewicht zu den Ermittlungsbehörden und der Strafjustiz.

Als Strafverteidiger kämpfen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden – mit allen rechtsstaatlichen Mitteln!

Schweigen Sie! Sie haben das Recht dazu! Und das Schweigerecht sollten Sie zuerst immer wahrnehmen. Nur allzu gern versuchen die Ermittlungsbehörden an Informationen zu gelangen, solange Sie noch unter dem ersten Eindruck des Zugriffs – Durchsuchung oder Verhaftung – stehen. Erfahrungsgemäß helfen solche Äußerungen nie; sie schaden. Kontaktieren Sie zuerst einen Strafverteidiger.

Sie haben das Recht, dass Sie erfahren, was Ihnen vorgeworfen wird. Keine Äußerung ohne Akteneinsicht. Ein Strafverteidiger wird immer zuerst Akteneinsicht beantragen.

Strafverteidigung ist individuell. Gemeinsam besprechen wir die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und legen eine Strategie fest. Ziele können sein: Freispruch, wirtschaftlich vernünftige Lösungen durch Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage, Strafmaßverteidigung und die damit verbundene Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner mit der Strafjustiz oder Kampf um Verfahrensrechte. Immer im Mittelpunkt: Ihre Interessen!

Regresse

Verfahren wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs und der Korruption haben nicht zuletzt durch die immer wieder verschärften gesetzlichen Regelungen und die Aktivitäten der "Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“, die bei allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, ihren Verbänden und beim GKV-Spitzenverband eingerichtet wurden, massiv zugenommen.

Wir vertreten Sie sowohl gegenüber den Regress fordernden Kostenträgern als auch in Ermittlungs- und Strafverfahren; gerade in diesem Themenkomplex ist ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen geradezu zwingend geboten. Zu unseren Kunden gehören u.a. Apotheken, Angehörige von Pflegediensten, Physiotherapeuten, Sanitätshäuser sowie sonstige Leistungserbringer und Verantwortliche im Medizinproduktevertrieb.

Regelmäßig werden wir darüber hinaus wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung wegen angeblicher Fehlversorgung und den daraus resultierenden zivil-, straf- und sozialrechtlichen Fragestellungen konsultiert.