Vertriebsrecht

Auch der Gesundheitsmarkt lebt vom Vertrieb, so dass das Handels- und Vertriebsrecht einen nicht unwesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit darstellt. Hierzu gehört etwa die Gestaltung von Einkaufs- und Verkaufs-AGB, die Entwicklung von Vertriebssystemen, die Gestaltung von Konsignationslagerverträgen oder Verträgen mit Einkaufsgemeinschaften und die Gestaltung und Entwicklung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen.

Die maßgeblichen Vorschriften finden sich im Gesundheitsmarkt nicht nur im BGB, HGB oder dem Wettbewerbsrecht, sondern auch im Heilmittelwerberecht oder der MDR. Gerade bei dem Vertrieb von Medizintechnik oder Hilfsmitteln sind die regulatorischen Besonderheiten des Gesundheitsmarkts zu berücksichtigen.