Medizinprodukterecht

Die umfassende Beratung von Herstellern, Importeuren, Start-ups und Leistungserbringern im Hinblick auf die regulatorischen Aspekte des Medizinprodukterechts gehören zu unseren Kernkompetenzen.

Beginnend mit der Entwicklung von Produkten, der Konformitätsbewertung, der Risikoklassifizierung und der Zulassung von Medizinprodukten sind wir für Sie da. Wir begleiten Sie bei dem Inverkehrbringen und der Markteinführung neuer Medizinprodukte und beraten Sie im Hinblick auf die Anforderungen an die Erstattungsfähigkeit der Produkte im GKV-System. Wir unterstützen Sie bei Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen mit Kostenträgern (insb. Kranken- und Pflegekassen) oder Leistungserbringer bzw. deren Verbänden, bei der Gestaltung und beim Abschluss von Verträgen sowie bei deren Durchführung.

Die Unterstützung im Kontakt mit den zuständigen Behörden gehört ebenso zu unserem Tätigkeitsbereich wie die Begleitung von Produktrückrufen und die Abwehr von Haftungsansprüchen.